Gefördert hören!
Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten für Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, Lehrlinge, für berufliche Angelegenheiten, für die Erwachsenenbildung, bei Veranstaltungen, Fachvorträgen u.v.m.
Schule
Der Schriftdolmetschservice während der Grundbildung wird für Schüler/-innen in Österreich seit 2015 gefördert. Die Jugendlichen dürfen sich die sieben zu begleitenden Schulstunden pro Woche selbst aussuchen.
trans.SCRIPT schriftdolmetscht in Schulen für sein junges Klientel und in folgenden Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Italienisch
- Französisch
Universität
Nach der Schule ist die Entscheidung zu fällen, ob eine Lehre begonnen wird oder ein Studium. trans.SCRIPT-Schriftdolmtescher/-innen gehen mit und begleiten die Jugendlichen auf den neuen Wegen.
In Wien werden Studierende durch Schriftdolmtescher/-innen fast ohne Einschränkung gefördert unterstützt!
Lehrlings- und Erwachsenenbildung
In die Berufsschule mit Schriftdolmetschservice! Online oder präsent stehen wir unseren Usern und Userinnen zur Seite. Auch unser Angebot des „Mobilen Settings“ kann äußerst hilfreich sein: bei Exkursionen und Lehrausflügen, Bibliotheksrundgängen und Einschulungen an unterschiedlichen Locations.
Selbstverständlich gefördert.
Beruf
Mit einer guten Grundausbildung geht es weiter in den Beruf: Teambesprechungen, Vorträge, berufliche Fort-/Aus- und Weiterbildung können nun eine Herausforderung für Menschen mit Hörbeeinträchtigung darstellen – nicht so mit Schriftdolmetschservice durch trans.SCRIPT.
Für eine Förderung im beruflichen Kontext ist das Sozialministeriumservice zuständig. Mit einem trans.SCRIPT-Kostenvoranschlag als Grundlage und einigen Formularen können Sie um Förderung ansuchen.
Wir helfen Ihnen gerne mit den diesbezüglichen administrativen Belangen und beraten Sie.
Events
Wichtig: Melden Sie sich! Sobald Sie sich zu einem Event anmelden, geben Sie bitte Ihren Bedarf an Schriftdolmetsch-Unterstützung an. Der Veranstalter ist dafür zuständig, Barrierefreiheit herzustellen und tut dies in der Regel gerne, wenn er über den Bedarf informiert ist.
Wenn Sie an einem Event aus beruflichen Gründen teilnehmen, ist Ihnen bei Vorliegen der Förderbedingungen eine Unterstützung durch trans.SCRIPT-Schriftdolmetscher/-innen sicher.
Gerichtsverhandlungen
Für die Bestellung einer Schriftdolmetscherin/eines Schriftdolmetschers ist das Gericht selbst zuständig. Informieren Sie das Gericht über Ihre Hörbehinderung und den damit verbundenen Bedarf oder lassen Sie dies gegebenenfalls Ihren Rechtsanwalt für Sie erledigen.
Das Gericht bestellt nun Schriftdolmetscher/-innen für Sie.
Sozialministeriumservice
Jede physische als auch juristische Person kann die Dienstleistung laut vorgegebenen Tarifen und Bedingungen beanspruchen.
Die Bezahlung der Dienstleistung erfolgt mittels Individualförderung für Betroffene: Das Sozialministeriumservice übernimmt die Kosten seit 1.7.2012 laut Regelvertrag österreichweit für die „berufliche Rehabilitation“ zu den dort angegebenen Bedingungen.
Die Sozialreferate der jeweiligen Bundesländer, Krankenkassen etc. sind bundesländerabhängig aktuell noch Verhandlungsgegenstand des ÖSB mit den betreffenden Stellen. Mit der Kärntner Gebietskrankenkasse gibt es dahingehend bereits eine Einigung auf Kostenübernahme.
Eine Übernahme der Kosten kann und soll aber von Betroffenen, die diese Dienstleistung benötigen, auch jetzt schon individuell urgiert werden! Das ist hilfreich bei einer rascheren Umsetzung als förderbare Kommunikationshilfsdienstleistung für Hörbeeinträchtigte in Österreich.
Zusammenarbeit mit dem ÖSB führt zur Förderung
Durch die jahrzehntelange Erfahrung und dem damit angesammelten fundierten Wissen des ÖSB, mit dem wir eng kooperieren, bieten wir Ihnen die bestmögliche Beratung.